Unterschieden werden drei verschiedene Formen des Energieausweises.
Der Bestandsenergieausweis:
Auf dieses Dokument als Vertragsbestandteil hat jeder Käufer oder Pächter eines beheizten Objektes Anspruch. Ähnlich dem Normverbrauch eines Autos gibt der Energieausweis darüber Auskunft welcher durchschnittlichen Energiebedarf (Heizung und Warmwasserbereitung) für das Objekt zu erwarten ist.
Ab 2013 soll nach der EU Gebäuderichtlinie schon bei der Verkaufs- oder Vermietungsabsicht die energiekennzahl bekanntgegeben werden. Gleichzeitig soll auch der Umfang des Energieausweises erweitert werden.
Der Förderungs-Energieausweis.
Diesen benötigt der Eigentümer eines Objektes als Beilage bei diversen Anträgen um Wohnbauförderung. Bestätigt werden für die Förderstellen damit die Fördervoraussetzungen (in NÖ z.B. die erreichten Förderpunkte bei Naubau oder Althaussanierung)
Wieder aktuell von 2011 bis 2014 der Sanierungsscheck des Bundes für thermische Sanierungen. Auch hier bildet der Energieausweis die unbedingt erforderliche Fördergrundlage.
Die Kosten für den Energieausweis werden als förderbare Kosten anerkannt.
Energieausweis zum Einreichplan.
Dieser dient als Bestätigung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bauverfahren.
Dieser ist in der Regel vom Planer automatisch mit dem Bauplan abgestimmt.
Download Checkliste für die erforderliche Unterlagen zur Berechnung eines Energieausweises